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 Aus der Geschichte 4                          

 

Das beweist u.a. die Flurform, die nicht die mendische Block-und Streifenform, sondern die deutsche Gewinneinteilung in Hufen zeigt. So entstanden 9 gleichgroße Erbhöfe (Hufengüter), dazu als Vorläufer des Rittergutes ein Erbrichterhof, der mit doppelter Landmenge, der Schanfergerechtigkeit und der niederen Gerichtsbarkeit begabt wurde.

Später entstanden dazwischen noch 7 Gärtnerstellen, d.h. kleine Wirtschaften mit nur sehr geringem Grundbesitz, deren Inhaber also auf Arbeit bei den Hüfnern bzw. auf dem Rittergut angewiesen waren. Erst im vorigem Jahrhundert bei der Aufteilung vom Gemeindeland und der Abfindung verschiedener Nutzungsrechte und schließlich bei der Ausschlachtung der Hufengüter erhielten auch die Gärtner nennenswerten Landbesitz ( 1848 nach der Separation: zwischen 12 und 19 Morgen).

Einige Rätsel gibt uns die frühere Flurform auf. Bei Betrachtung der Flurkarte hebt sich zunächst die ursprüngliche Hufenflur als einheitliches Gebilde ab. Sie war kleiner als die heutige Gesamtflur und reichte im Westen nicht sehr weit über die Dorflage hinaus. Zum Nordwesten grenzte sie an den staatlichen Bürgerbusch (dessen Rest der sogen. "Heilige Hain" ist).

Hierzu muß zu einem unbekannten Zeitpunkt der Teil der Flur gekommen sein, der sich an der Elster entlang erstreckt. Eigentümlicherweise hatten daran nur die Güter Nr. 1, 3 und 16 Anteil, wenn man von geringem Anteil der Güter Nr. 4 und 8 an der "Hiemze" absieht. Schlie0lich lag an der Thalberger Seite noch ein großer geschlossener Komplex des Rittergutes. Offenbar haben wir es hier mit der wüsten Mark Thalberg oder einem Teil davon zu tun, wie sie in Feldfamms "Beiträgen" und auch andernorts erwähnt wird.

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