|
|
Aus
der Geschichte
4
Das beweist u.a. die
Flurform, die nicht die mendische Block-und Streifenform,
sondern die deutsche Gewinneinteilung in Hufen zeigt. So
entstanden 9 gleichgroße Erbhöfe (Hufengüter), dazu als
Vorläufer des Rittergutes ein Erbrichterhof, der mit
doppelter Landmenge, der Schanfergerechtigkeit und der
niederen Gerichtsbarkeit begabt wurde.
Später entstanden dazwischen noch 7 Gärtnerstellen, d.h.
kleine Wirtschaften mit nur sehr geringem Grundbesitz, deren
Inhaber also auf Arbeit bei den Hüfnern bzw. auf dem
Rittergut angewiesen waren. Erst im vorigem Jahrhundert bei
der Aufteilung vom Gemeindeland und der Abfindung
verschiedener Nutzungsrechte und schließlich bei der
Ausschlachtung der Hufengüter erhielten auch die Gärtner
nennenswerten Landbesitz ( 1848 nach der Separation:
zwischen 12 und 19 Morgen).
Einige Rätsel gibt uns die frühere Flurform auf. Bei
Betrachtung der Flurkarte hebt sich zunächst die
ursprüngliche Hufenflur als einheitliches Gebilde ab. Sie
war kleiner als die heutige Gesamtflur und reichte im Westen
nicht sehr weit über die Dorflage hinaus. Zum Nordwesten
grenzte sie an den staatlichen Bürgerbusch (dessen Rest der
sogen. "Heilige Hain" ist).
Hierzu muß zu einem unbekannten Zeitpunkt der Teil der Flur
gekommen sein, der sich an der Elster entlang erstreckt.
Eigentümlicherweise hatten daran nur die Güter Nr. 1, 3 und
16 Anteil, wenn man von geringem Anteil der Güter Nr. 4 und
8 an der "Hiemze" absieht. Schlie0lich lag an der Thalberger
Seite noch ein großer geschlossener Komplex des Rittergutes.
Offenbar haben wir es hier mit der wüsten Mark Thalberg oder
einem Teil davon zu tun, wie sie in Feldfamms "Beiträgen"
und auch andernorts erwähnt wird.
|